Wechsel an die Realschule und ans Gymnasium

Übertritt & Schulartwechsel in Bayern

Gymnasium – Übertritt aus der Mittelschule

  • Schülerinnen und Schüler der Mittelschule (Jahrgangsstufe 5) können in die 5. Klasse des Gymnasiums wechseln, wenn sie im Jahreszeugnis in Deutsch und Mathematik einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,0 erzielt haben. 
  • Ein Einstieg in höhere Jahrgangsstufen (z. B. Klasse 6 oder höher) ist nur möglich bei Aufnahmeprüfung und anschließender Probezeit.

Realschule – Übertritt aus der Mittelschule

  • Der Übertritt in die 5. Klasse der Realschule ist möglich, wenn im Jahreszeugnis der Mittelschule in Deutsch und Mathematik ein Durchschnitt von mindestens 2,5 erreicht wurde. 
  • Für Übertritte in höhere Klassen der Realschule gilt häufig eine Aufnahmeprüfung und Probezeit als Voraussetzung.

Mittlere-Reife‑Klassen der Mittelschule (M‑Zug / M‑Klasse)

  • Für den Übertritt in die 7. Klasse des M-Zugs ist eine Durchschnittsnote von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erforderlich, alternativ ist eine Aufnahmeprüfung möglich. 
  • Für höhere M-Klassen (z. B. 8. oder 9. Klasse) liegt die Grenze meist bei 2,33 in denselben Fächern. 
  • Für den Eintritt in die 10. Klasse des M-Zugs wird ein qualifizierender Mittelschulabschluss mit mindestens 2,33 in Deutsch, Mathematik und Englisch erwartet – oder alternativ eine bestandene Aufnahmeprüfung. 

Häufig verlangte Unterlagen

Wenn Schülerinnen und Schüler wechseln wollen, werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:

  • Zwei Passbilder
  • Jahreszeugnis im Original
  • Geburtsurkunde oder Stamm­buch
  • Ggf. Sorgerechtsbeschluss
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