Übertritt & Schulartwechsel in Bayern
Gymnasium – Übertritt aus der Mittelschule
- Schülerinnen und Schüler der Mittelschule (Jahrgangsstufe 5) können in die 5. Klasse des Gymnasiums wechseln, wenn sie im Jahreszeugnis in Deutsch und Mathematik einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,0 erzielt haben.
- Ein Einstieg in höhere Jahrgangsstufen (z. B. Klasse 6 oder höher) ist nur möglich bei Aufnahmeprüfung und anschließender Probezeit.
Realschule – Übertritt aus der Mittelschule
- Der Übertritt in die 5. Klasse der Realschule ist möglich, wenn im Jahreszeugnis der Mittelschule in Deutsch und Mathematik ein Durchschnitt von mindestens 2,5 erreicht wurde.
- Für Übertritte in höhere Klassen der Realschule gilt häufig eine Aufnahmeprüfung und Probezeit als Voraussetzung.
Mittlere-Reife‑Klassen der Mittelschule (M‑Zug / M‑Klasse)
- Für den Übertritt in die 7. Klasse des M-Zugs ist eine Durchschnittsnote von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erforderlich, alternativ ist eine Aufnahmeprüfung möglich.
- Für höhere M-Klassen (z. B. 8. oder 9. Klasse) liegt die Grenze meist bei 2,33 in denselben Fächern.
- Für den Eintritt in die 10. Klasse des M-Zugs wird ein qualifizierender Mittelschulabschluss mit mindestens 2,33 in Deutsch, Mathematik und Englisch erwartet – oder alternativ eine bestandene Aufnahmeprüfung.
Häufig verlangte Unterlagen
Wenn Schülerinnen und Schüler wechseln wollen, werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
- Zwei Passbilder
- Jahreszeugnis im Original
- Geburtsurkunde oder Stammbuch
- Ggf. Sorgerechtsbeschluss
